Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
10.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
19.11.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
07.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
30.04.2021
Entscheidungen im Verfahren
30.04.2021
Termine
07.12.2020
Sonstiges
30.08.2019
Termine
06.02.2018
Termine
25.07.2016
Sonstiges
14.07.2016
Eröffnungen
14.01.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
21.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
24.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
11.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
20.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
21.03.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
05.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
22.10.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
08.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006